{"id":2,"date":"2010-08-16T07:27:42","date_gmt":"2010-08-16T07:27:42","guid":{"rendered":"http:\/\/localhost\/reichshof\/?page_id=2"},"modified":"2025-01-17T07:46:32","modified_gmt":"2025-01-17T06:46:32","slug":"projekt","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/reichshofratsakten.de\/?page_id=2","title":{"rendered":"Projekt"},"content":{"rendered":"<h4>Der Kaiserliche Reichshofrat<\/h4>\n<p>Der Reichshofrat (RHR) entwickelte sich im Laufe des 16.\u00a0Jahrhunderts aus den Hofr\u00e4ten Karls\u00a0V. und Ferdinands\u00a0I. und bildete bis 1806 gemeinsam mit dem Reichskammergericht (RKG) die H\u00f6chstgerichtsbarkeit im Alten Reich. In konkurrierender Gerichtsbarkeit mit dem RKG war er erstinstanzlich f\u00fcr Klagen wegen Land- und Religionsfriedensbruchs, Rechtsverweigerung bzw. -verz\u00f6gerung sowie Verfahren gegen Reichsunmittelbare zust\u00e4ndig und fungierte als Appellationsinstanz gegen Urteile territorialer Gerichte (unter Ber\u00fccksichtigung der \u201ePrivilegia de non appellando\u201c).<\/p>\n<p>Im Vergleich zum RKG verf\u00fcgte der RHR jedoch sowohl geographisch als auch sachlich \u00fcber einen gr\u00f6\u00dferen Zust\u00e4ndigkeitsbereich. Als Oberster Lehnshof und H\u00fcter der kaiserlichen Reservatrechte fielen Privilegienbest\u00e4tigungen und Standeserh\u00f6hungen in seine alleinige Kompetenz. Auch als politisches Beratungsgremium des Reichsoberhaupts spielte er \u2013 insbesondere im 16. und 17.\u00a0Jahrhundert \u2013 eine bedeutende Rolle. Ferner fielen seit der Mitte des 16.\u00a0Jahrhunderts mit Ausnahme Savoyens die italienischen Gebiete des Reiches in die ausschlie\u00dfliche Zust\u00e4ndigkeit des RHR, der bis zur Einrichtung der \u00f6sterreichischen Hofkanzlei (1620) auch \u00f6sterreichische Angelegenheiten bearbeitete.<\/p>\n<p>Verschiedene Faktoren, zu denen unter anderem eine besonders flexible Verfahrenspraxis zu rechnen ist, f\u00fchrten dazu, dass der j\u00e4hrliche Prozessanfall am RHR denjenigen des RKG seit dem 17.\u00a0Jahrhundert immer deutlicher in den Schatten stellte. Vergleichende Analysen kamen zu dem Ergebnis, dass in den Jahren nach dem Regierungsantritt Kaiser Josephs\u00a0I. (1705) vor dem RHR mehr als dreimal so viele F\u00e4lle verhandelt wurden wie am RKG. Vor diesem Hintergrund bildete der RHR zweifellos eine \u201ezentrale Institution im Friedens- und Rechtssystem des Alten Reiches\u201c (Sabine Ullmann).<\/p>\n<h4>Der Bestand \u201eReichshofrat\u201c im \u00d6sterreichischen Staatsarchiv, Abteilung Haus-, Hof- und Staatsarchiv<\/h4>\n<p>Mit dem Ende des Alten Reiches stellte auch der RHR im Jahr 1806 seine Arbeit ein. Im Gegensatz zur Wetzlarer Registratur des RKG wurden seine in mehr als drei Jahrhunderten entstandenen Akten \u2013 von Ausnahmen abgesehen \u2013 nicht auf die Nachfolgestaaten des Alten Reiches aufgeteilt, sondern verblieben in Wien, wo sie heute zu den \u201eReichsarchiven\u201c des Haus-, Hof- und Staatsarchivs z\u00e4hlen. Der nach dem Registraturprinzip aufgebaute Bestand \u201eReichshofrat\u201c besteht neben einem Fiskalarchiv und Verfassungsakten vor allem aus einer Lehens- und Gratial- sowie einer Judizialregistratur. Letztere enth\u00e4lt die eigentlichen Gerichtsakten, besteht aus insgesamt elf verschiedenen Serien und summiert sich sch\u00e4tzungsweise auf 70.000 bis 80.000 Verzeichnungseinheiten.<\/p>\n<p>Dieses auch im Vergleich zur Akten\u00fcberlieferung anderer Reichsbeh\u00f6rden (Reichskanzlei, Mainzer Erzkanzlerarchiv u. a.) \u00fcberaus beeindruckende Quellenkorpus enth\u00e4lt nach gegenw\u00e4rtigem Kenntnisstand Akten zu 18 Staaten des heutigen Europa, n\u00e4mlich Deutschland, \u00d6sterreich, Frankreich, der Schweiz, D\u00e4nemark, Belgien, den Niederlanden, Schweden, Italien, Litauen, Polen, Tschechien, Gro\u00dfbritannien, Liechtenstein, Luxemburg, Russland, Irland und Spanien. Nicht minder beeindruckend ist die in den Akten entgegentretende thematische Vielfalt. Es findet sich kaum ein Bereich der Rechtsgeschichte und der allgemeinen Fr\u00fchneuzeitforschung, f\u00fcr den die Akten des RHR nicht reichhaltiges Quellenmaterial bereithielten.<\/p>\n<h4>Die Neuverzeichnung<\/h4>\n<p>Ungeachtet des hohen Quellenwerts der RHR-Akten stehen die gewaltigen Dimensionen des Bestandes einer Verzeichnung im laufenden Dienstbetrieb des Haus-, Hof- und Staatsarchivs entgegen. Die Forschung sieht sich deshalb bis heute vor allem auf alphabetisch nach Kl\u00e4gernamen aufgebaute Findbehelfe verwiesen, wodurch thematisch orientierte Zug\u00e4nge nur sehr bedingt m\u00f6glich sind. Aufbauend auf Erfahrungen, die seit 1999 im Rahmen eines von der Volkswagenstiftung gef\u00f6rderten Drittmittelprojekts gewonnen wurden, ist es der Nieders\u00e4chsischen Akademie der Wissenschaften zu G\u00f6ttingen in enger Kooperation mit der \u00d6sterreichischen Akademie der Wissenschaften und dem \u00d6sterreichischen Staatsarchiv jedoch gelungen, 2006 ein Projekt zur Neuverzeichnung der RHR-Akten nach wissenschaftlichen Ma\u00dfst\u00e4ben zu initiieren.<\/p>\n<p>Das von der wissenschaftlichen Kommission der Union der deutschen Akademien als besonders f\u00f6rderungsw\u00fcrdig eingesch\u00e4tzte und zun\u00e4chst auf einen Zeitraum von 18 Jahren angelegte Projekt zielt auf die Erschlie\u00dfung von etwa einem Drittel der reichshofr\u00e4tlichen Judicialia ab. Zur Bearbeitung ausgew\u00e4hlt wurden mit den \u201eAlten Prager Akten\u201c (APA) und den \u201eAntiqua\u201c zwei Aktenserien, die vornehmlich die T\u00e4tigkeit des RHR im 16. und 17. Jahrhundert dokumentieren. Mit einem Umfang von 19 Regalmetern bzw. rund 5.000 Verzeichnungseinheiten z\u00e4hlen die APA zu den kleineren Serien des Bestands. Die Akten entstammen der Prager Filiale der Reichshofkanzlei und bilden schwerpunktm\u00e4\u00dfig die Regierungszeit des \u00fcberwiegend an der Moldau residierenden Kaisers Rudolf II. (1576-1612) ab. Ihre \u00dcberf\u00fchrung nach Wien erfolgte in den Jahren 1771 und 1773. Die auf 135 Regalmetern lagernde Serie \u201eAntiqua\u201c mit sch\u00e4tzungsweise 16.000 Verzeichnungseinheiten schlie\u00dft chronologisch an die APA an und enth\u00e4lt vor allem \u00dcberlieferung des 17. Jahrhunderts. Da die Akten der Kl\u00e4gerbuchstaben A-G im sp\u00e4ten 18. Jahrhundert gr\u00f6\u00dftenteils in die neu geschaffene Serie \u201eDecisa\u201c umgelegt wurden, setzen die \u201eAntiqua\u201c mit dem Kl\u00e4gerbuchstaben H ein.<\/p>\n<p>Der Verzeichnung, f\u00fcr die ein Pensum von durchschnittlich 500 Akten pro Jahr und Bearbeiter vorgesehen ist, liegt ein Schema zugrunde, das sich an die \u201eFrankfurter Grunds\u00e4tze\u201c anlehnt, die 1978 durch einen von der Archivreferentenkonferenz eingesetzten Ausschuss zur Erschlie\u00dfung der RKG-Best\u00e4nde in deutschen Staatsarchiven verabschiedet wurden. Fachlich betreut wird das Projekt durch eine Leitungskommission der G\u00f6ttinger Akademie der Wissenschaften, bestehend aus Prof. Dr. Anja Amend-Traut (W\u00fcrzburg), Prof. Dr. Albrecht Cordes (Frankfurt am Main), Direktor Mag. Thomas Just (Wien), Prof. Dr. Peter Oestmann (M\u00fcnster), Prof. Dr. Thomas Olechowski (Wien), Prof. em. Dr. Wolfgang Sellert (G\u00f6ttingen) und als Vorsitzende Prof. Dr. Eva Schumann (G\u00f6ttingen). Die Erschlie\u00dfungsergebnisse gelangen in kontinuierlicher Folge analog und digital zur Publikation: in gedruckten Inventarb\u00e4nden und \u00fcber das Archivinformationssystem des \u00d6sterreichischen Staatsarchivs.<\/p>\n<p>Mehr zur Erschlie\u00dfung der Reichshofratsakten erfahren Sie hier:<br \/>\nTobias Schenk: Ein Erschlie\u00dfungsprojekt f\u00fcr die Akten des kaiserlichen Reichshofrats, in: Archivar. Zeitschrift f\u00fcr Archivwesen 63 (2010), S. 285-290 (<a href=\"https:\/\/www.archive.nrw.de\/sites\/default\/files\/media\/files\/Archivar_3_10.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">zur Onlineversion<\/a>).<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Kaiserliche Reichshofrat Der Reichshofrat (RHR) entwickelte sich im Laufe des 16.\u00a0Jahrhunderts aus den Hofr\u00e4ten Karls\u00a0V. und Ferdinands\u00a0I. und bildete bis 1806 gemeinsam mit dem Reichskammergericht (RKG) die H\u00f6chstgerichtsbarkeit im Alten Reich. 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